EU Gewährleistungsschild – harmonisierte Mitteilung ab 27.09.2026
Ab dem 27. September 2026 müssen Verbraucher im Handel gut sichtbar über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht informiert werden.
Mit unserem EU-Gewährleistungsschild erhalten Sie die offizielle harmonisierte Mitteilung in der vorgeschriebenen Gestaltung – fertig gedruckt und zur direkten Anbringung in Ihrem Verkaufsraum.
Das Schild informiert Verbraucher übersichtlich über die wesentlichen Rechte bei mangelhaften Waren und enthält den von der EU vorgesehenen QR-Code mit weiterführenden Informationen.
Ihre Vorteile
- offizielle EU-Vorlage gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
- für den stationären Einzelhandel
- Mindestformat DIN A4
- auf Wunsch auch in DIN A3, DIN A2 oder DIN A1
- farbige Ausführung gemäß EU-Vorgabe
- gut lesbar und dauerhaft bedruckt
- verschiedene Trägermaterialien erhältlich
- sofort zur Anbringung im Verkaufsraum geeignet
- verschiedene Sprachen erhältlich (teilen Sie uns mit Ihrem Auftrag die gewünschte Sprache mit)
Empfohlene Einsatzorte
Die harmonisierte Mitteilung sollte für Verbraucher gut sichtbar angebracht werden, zum Beispiel:
- im Kassenbereich
- an einer Wand im Verkaufsraum
- im Eingangs- oder Informationsbereich
Mögliche Ausführungen
Kunststoffschild
Leicht, stabil und ideal für die dauerhafte Verwendung im Innenbereich.
Alu-Verbundschild
Besonders formstabil und hochwertig – geeignet für eine langfristige und repräsentative Anbringung.
Selbstklebende Folie
Zur direkten Verklebung auf glatten Flächen, beispielsweise auf Türen, Scheiben oder vorhandenen Hinweistafeln.
Weitere Formate und Ausführungen sind auf Anfrage möglich.
Wichtiger Hinweis
Die Gestaltung und der Inhalt der harmonisierten EU-Mitteilung sind gesetzlich vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Wir verwenden daher die von der Europäischen Kommission bereitgestellte Originalvorlage.
Die korrekte Platzierung und Verwendung des Schildes liegt in der Verantwortung des jeweiligen Händlers.
