Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher P007

1,47 6,45 

Lieferzeit ca. 1-2 Arbeitstage

Artikelnummer: 2021 Kategorien: ,

Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher P007

Das Verbotszeichen „Kein Zutritt für Personen mit einem Herzschrittmacher“ nach DIN EN ISO 7010 ASR A1.3 kennzeichnet Bereiche, die von Personen mit einem Herzschrittmacher oder implantiertem Defibrillator nicht betreten werden dürfen. Dabei handelt es sich vor allem um Orte, an denen Dauermagnete zum Einsatz kommen. Bringen Sie dieses Verbotszeichen gut sichtbar an, um schwere Unfälle zu vermeiden. Dabei entscheiden Sie sich zwischen den Größen 100 mm und 200 mm. Auf Anfrage stehen viele weitere Maße zur Verfügung. Wir bieten Ihnen das Verbotszeichen aus Kunststoff und Aluminium an. Sie können es zudem als selbstklebende Folie bestellen und diese auf verschiedenen Oberflächen anbringen. Eine rückstandsfreie Entfernung ist bei allen Materialien gegeben.

Die Folie sowie die anderen verfügbaren Materialien sind für den Innenbereich und auch für den Außenbereich geeignet. Bringen Sie das Verbotszeichen gut sichtbar in allen Bereichen an, in denen Personen mit einem Herzschrittmacher zu Schaden kommen könnten.

  • Im Shop in den Größen 100 mm und 200 mm verfügbar
  • Weitere Größen auf Anfrage
  • Aus Kunststoff, Aluminium oder als Folie erhältlich
  • Verbotszeichen nach DIN EN ISO 7010 ASR A1.3
  • Verbietet den Zutritt für Personen mit einem Herzschrittmacher
  • Für den Innenbereich geeignet
  • Auch für den Außenbereich geeignet
Material

Aluminium, Kunststoff, Folie

Größe

100 mm, 200 mm

Produktkatalog

Sie finden dieses Produkt auch in unserem Katalog auf Seite 9

Jetzt ansehen